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FILM EINREICHEN

Anmeldung

Ab dem 30. April 2024 können Filme eingereicht werden. Bewerbungsschluss für das 11. Hagener Kurzfilmfestival „Eat My Shorts“ ist der 19. Juli 2024. Wir informieren alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sobald die Jury-Entscheidungen getroffen sind.

Das 11. Hagener Kurzfilmfestival „Eat My Shorts“ findet am 16. November 2024 Uhr in der Stadthalle Hagen statt.
 

  • Die maximale Länge der zugelassenen Filme beträgt 20 Min. exklusive Vor-/und Nachspann.

  • Die maximale Länge der Musikvideos beträgt 5.Minuten exklusive Vor-/und Nachspann.

 TEILNAHMEBEDINGUNGEN 2024

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1.) Wer kann sich bewerben? Was wird prämiert?

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Der Wettbewerb ist offen für nationale Film-/Medienschaffende aus den Bereichen:
 

  • Fernsehen/Film und Video (Regie, Drehbuch, Kamera, Editing, Postproduktion)
    • Kunst/Medienkunst

    • Design- und Mediengestaltung

    • Medieninformatik (Studierende sonstiger technischer Studiengänge)

    • Medien-, Theater-, Film- und Fernsehwissenschaften
       

Prämiert wird die Regiearbeit, der kreative bzw. künstlerisch-konzeptionelle Anteil an einem Film, einer Produktion oder an einem Design.
 

Preise / Auszeichnungen:

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  • 1. Preis - 2.000,00 € Preisgeld (+ Adam-Trophäe & Urkunde)

  • 2. Preis - 1.000,00 € Preisgeld (+ Urkunde)

  • 3. Preis - 500,00 € Preisgeld (+ Urkunde)

  • Bester Film Hagener (NRW) Filmfenster - 750,00 € Gutschein von sPOTTlight Filmlicht Dortmund (+ Award)

  • Publikumspreis - 500,00 € (+ Urkunde)

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  • Hochschulen, Ausbildungsinstitute oder Produktionsfirmen können Filme oder Beiträge ihrer Studierenden und Auszubildenden einreichen, wenn der Studierende oder Auszubildende dem ausdrücklich zugestimmt hat. In diesem Fall müssen – neben den Kontaktdaten der Hochschule oder Ausbildungsstätte –  die Kontaktdaten des Regisseurs im Anmeldeformular angegeben werden.
     

2.) Womit kann man sich bewerben?
 

  • Die eingereichten Filme oder Beiträge dürfen zum Stichtag (Einsendeschluss) 05. August 2022 nicht älter als drei Jahre sein.

  • Jeder Teilnehmer/in kann sich mit mehreren Filmen/Beiträgen bewerben. Der Teilnehmer verfügt nachweislich über alle für die Wettbewerbsteilnahme erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte an dem von ihm eingereichten Film oder sonstigen Beiträgen (insbes. Musikrechte und Rechte verwendeter Bildmaterialien – „found-footage“, Archivmaterial). Film-, Videolängen: Die Filme / Videos dürfen die vorgegebenen Längen nicht überschreiten. Filme, die die Zeitvorgaben überschreiten, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
     

    • Kurzfilme: max. 20 Minuten (exklusive Vor- und Abspann)

    • Dokumentationen: max. 20 Minuten (exklusive Vor- und Abspann)

    • Musikvideos: max. 5 Minuten (exklusive Vor- und Abspann)
       

Bewerbungsschluss ist der 14. Juli 2023
 

Filmsprache: Existiert der Film nicht in deutscher Sprachfassung, so sollte er entweder deutsch synchronisiert oder deutsch oder englisch untertitelt werden.  Eine deutsche Fassung mit englischen Untertiteln kann eingereicht werden.
 

3.) Wie kann man einreichen? 
 

  • Die Anmeldung zum Wettbewerb ist über das untenstehende Anmeldeformular „Filmfreeway“ möglich.
    Alle Bewerbungen, Filme und sonstigen Beiträge müssen fristgerecht mit den für eine Registrierung nötigen Teilnehmerdaten vorliegen. Für jede Einreichung wird eine Gebühr von 15 € berechnet, welche dem Kultur und Filmförderverein Hagen in Westfalen e.V. zugutekommt.

     

Eine Information zum Ausgang der Vorentscheidung & Nominierung erfolgt durch „Eat My Shorts“ bis zum 20. Juli 2023 an die vom Teilnehmer angegebene E-Mail-Adresse.
 

3.2.) Technische Vorgaben nach Filmfreeway
 

  • Akzeptierte Formate: .mp[e]g / .vob / .avi / .mov / .mp4

  • Wünschenswerte Codecs: MJPEG, Apple ProRes, H264 (Bitrate wenn möglich) > 2MBit/s und unkomprimiert

  • Auflösung: PAL & NTSC (von 720x400px bis zu HD Material von 1920x1080px)

  • Audio: 48kHz Sound PCM / MP3 / AAC (wenn möglich > 160 kBit/s)
     

Die nominierten Filme/Beiträge werden für die Preisverleihung in Full HD (bzw. der best möglichen Qualität) separat angefordert.
 

Das Festival erwartet, dass der Preisträger persönlich an der Preisverleihung teilnimmt. Die Preis- und Urkundenverleihungen erfolgen bei persönlicher Anwesenheit der Preisträgerinnen und Preisträger.
 

4.) Veröffentlichung, Urheber- und Leistungsschutzrechte
 

Der Teilnehmer ist selbst für die rechtzeitige Klärung der erforderlichen Rechte verantwortlich. Mit der Wettbewerbsteilnahme garantiert er gegenüber den Wettbewerbsveranstaltern die Freiheit von Rechten Dritter und stellt die Veranstalter insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Weist ein Teilnehmer gegenüber den Veranstaltern nicht innerhalb der gesetzten Frist die Verfügungsgewalt nach oder stellt sich bis zur Preisverleihung heraus, dass ein Preisträger nicht über die erforderlichen Rechte verfügt, so werden die betreffenden Wettbewerbsbeiträge umgehend vom weiteren Wettbewerb ausgeschlossen. Stellt sich dies erst im Anschluss an die Preisverleihung heraus, werden der Preis und das Preisgeld nachträglich aberkannt.

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